Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der Kundenkarte der Labertaler Fachmärkte


1. Kundenbeziehung
a. Die für den Kunden kostenlose Kundenkarte wird von
Labertaler Fachmarkt für Handwerk, Haus und Garten Michael Huber e. K., Mallersdorf-Pfaffenberg
Labertaler Fachmarkt für Handwerk, Haus und Garten Rottenburg Michael Huber e. K., Rottenburg
Labertaler Fachmarkt für Handwerk, Haus und Garten Schierling Michael Huber e. K., Schierling
(nachfolgend kurz „Labertaler Fachmärkte“ genannt) herausgegeben und betrieben.
b. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann die PROFI-CARD erwerben.
c. Die erhaltene Karte ist in jedem Standort der Labertaler Fachmärkte anwendbar.
d. Ändern sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten, teilt der Kunde dies persönlich oder telefonisch den Labertaler Fachmärkten mit.
e. Nachdem der Kunde seine persönliche Kundenkarte erhalten hat, nimmt er am Kundenkartenprogramm teil.
f. Die jeweils angebotenen Leistungen und Vorteile der Kundenkarte sowie deren Konditionen entnehmen Sie bitte unseren Aushängen sowie den aktuellen Werbeinformationen.


2. Das Bonusprogramm
a. Die Kundenkarte ist nur personengebunden einzusetzen und nicht auf Dritte übertragbar.
b. Beim Erwerb von Waren bei den Labertaler Fachmärkten legt der Kunde seine Kundenkarte an der Kasse vor. Der Erwerb von Waren wird auf einem Sammelkonto gespeichert.
c. Die Einkäufe werden in Sammelzeiträumen erfasst. Ein Sammelzeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt des ersten Einkaufs unter Vorlage der Kundenkarte bzw. im unmittelbaren Anschluss an einen vorangegangenen Sammelzeitraum. Ein Sammelzeitraum endet mit Auslösung des Bonus am 31.12. jeden Jahres. Eine Übertragung der gesammelten Einkäufe auf einen Folgezeitraum oder das Sammelkonto eines anderen Kunden ist nicht möglich.
d. Zu einer Kundenkarte kann für private Personen 1 Nebenkarte für ein Mitglied des Haushaltes, für Unternehmer bis zu 3 Nebenkarten für Unternehmenszugehörige beantragt werden. Die Inhaber der Nebenkarten sammeln mit den von ihnen getätigten Einkäufen ausschließlich auf dem Sammelkonto des Inhabers der Hauptkarte. Der Nebenkarteninhaber selbst erwirbt aus dem Sammeln von Einkäufen also keine Rechte oder Anwartschaften, er hat insbesondere kein Auslöserecht.
e. Eine Ansammlung von Boni bei den Labertaler Fachmärkten durch den Kunden ist nur möglich, wenn er beim Einkauf an der Kasse die Kundenkarte vorlegt. Den Bonus gibt es auf fast alle Artikel. Aus rechtlichen Gründen sind Artikel mit gebundenen Verkaufspreisen jedoch ausgenommen. Auch auf Rabattaktionen, preisreduzierte sowie Werbe-/ Aktionswaren können keine Boni gewährt werden. Jeder Einkauf bringt jedoch einen Vorteil, da jeder Artikel zur Ermittlung der Bonusstaffel zählt. Wenn Sie also z.B. für 4900.- € verschiedene Artikel gekauft und für weitere 100.- € Werbeartikel und Aktionsartikel erworben haben, so zählt die Summe von 5000.- € für die Ermittlung der Bonus-Staffel - das sind in diesem Fall statt nur 4% volle 5%! Sie bekommen also einen Bonus von 5% auf 1900.- € = 245.- € als Bonus! Der Bonus wird zum 31.12. jeden Jahres ermittelt. Sie erhalten darüber eine Mitteilung per Post oder E-Mail.
Ab Jahresumsatz von... Bonus = 500 € = 2% | 1000 € = 3% | 2500 € = 5% | 5.000 € = 10%
Der Kunde hat erst nach Erreichung der oben angegebenen Umsatzschwellen einen Anspruch auf Bonusrückvergütung am 31.12. jeden Jahres. Der Kunde muss sich in jedem Jahr erneut für die Bonusrückvergütung qualifizieren.
f. Die Labertaler Fachmärkte behalten sich das Recht vor, das Sammeln von Einkäufen auf dem Sammelkonto abzulehnen oder die Modalitäten zu ändern, wenn andere Vergünstigungen oder Rabatte gewährt oder wenn Waren oder Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen oder Sonderveranstaltungen angeboten werden.
g. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kundenkarte und Kundenkarte-Konditionen, insbesondere der Prozentsatz des Jahres-Bonus und dessen Umsatzstaffeln sowie die weiteren Vergünstigungen, können von den Labertaler Fachmärkten jederzeit geändert werden. Änderungen der Konditionen der Kundenkarte werden dem Kunden schriftlich zuvor mitgeteilt. Sollte der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich widersprechen oder die Kundenkarte nach Zugang der Änderungsmitteilung weiter benutzen, gelten die Änderungen als vom Kunden anerkannt. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

 

3. Auslösung des Bonus
a. Der Kunde kann seinen Bonus bei allen Labertaler Fachmärkten auslösen. Voraussetzung ist, 
dass ein Einkaufswert von mindestens 500,00 € auf dem Sammelkonto vorhanden ist.
b. Auslöseberechtigt ist nur der Hauptkarteninhaber.

 

4. Sammelkontostand
Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Sammelkontostandes muss der Kunde spätestens einen Monat nach dem Auslösen des Bonus schriftlich bei den Labertaler Fachmärkten geltend machen.

 

5. Kartenverlust
a. Falls die Karte dem Karteninhaber abhandenkommt oder er Missbräuche durch Dritte feststellt, hat er dies unverzüglich den Labertaler Fachmärkten mitzuteilen.
b. Unter Vorbehalt: Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haften die Labertaler Fachmärkte nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden der Labertaler Fachmärkte oder von Erfüllungsgehilfen.
c. Bei Verlust der Kundenkarte kann der Kunde bei den Labertaler Fachmärkten kostenfrei eine Ersatzkarte beantragen.
d. Bereits vor dem Verlust gesammelte Boni bleiben erhalten.

 


6. Kündigung, Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Vertrag ist beidseitig jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar. Im Falle der Kündigung wird ein vom Kunden erworbenes Jahres-Bonusguthaben zum Vertragsende abgerechnet. Dieses wird auf sein persönliches Kundenkartenkonto als Guthaben gutgeschrieben. Das erlangte Guthaben kann bis 12 Monate nach Ende der Vertragslaufzeit eingelöst werden. Neue Ansprüche können in dieser Zeit nicht erlangt werden. Nach Ablauf der 12 Monate wird die Karte automatisch gesperrt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Ladendiebstahl) bleibt unberührt.

 

7. Laufzeit der Kundenkarte
a. Das Vertragsverhältnis zwischen den Labertaler Fachmärkten und dem Kunden/der Kundin läuft auf unbestimmte Zeit.
b. Findet auf dem Bonuskonto länger als 12 Monate keine Bewegung statt, behält sich Profi Wesch vor, das Konto aufzulösen. Der Karteninhaber wird von einer Auflösung schriftlich benachrichtigt.

 

8. Rechtswahl / Gerichtsstand
Dieser Kartenvertrag unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Kundenkartenvertrag ist der jeweilige Standort der Labertaler Fachmärkte.